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Wir sitzen in einem Boot: Stiftungsfonds deutscher Coaches
 
Der Stiftungsfonds Deutscher Coaches ist ein Unterfonds der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe. Sie verwaltet und beaufsichtigt den Fonds. Die Hilfe kommt zu 100% Hilfsprojekten in Afrika und Asien zugute. In diesen Fonds zahlen deutsche Coaches, zum Teil Coaching-Verbände und auch Coaching-Ausbildungs-Institute ein. Wir würden uns freuen, wenn Sie - wie viele Coaches bereits - sich ebenfalls mit einer Spende (sie heißt in diesem Fall Zustiftung) an dieser Hilfe beteiligen. Formular für eine dauerhafte Hilfe: >> Zustiftung mit kleinem Dauerauftra oder Einzugsermächtigung  (PDF)
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Die Hilfe geht an die Menschen, die kein Wasser, keine Nahrung, keine Toiletten, keine Bildung, keine Gleichberechtigung, keine HIV-Prophylaxe o.ä. haben. Mit Ihrer Hilfe retten Sie vielen Menschen das Leben. "Wir Coaches in Deutschland " haben auf diese Weise schon einige Tausend Euro zusammen bekommen. Dieser Stiftungsfonds soll für alle Coaches zugänglich sein, unabhängig von Verbandszugehörigkeit, Verfahren, Methoden, Meinungen. Keine Person und kein Verband soll damit werben, den Fonds alleine zu vertreten (ihn für sich im Sinne des Marketings zu "beanspruchen"). Dieser Fonds wird von allen Coaches und Coaching-Interessierten finanziert.
 
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Bundespräsident Horst Köhler, Schirmherr der Welthungerhilfe:
"Die Welthungerhilfe verteilt keine Almosen, sondern sie nimmt die Menschen ernst, für die sie tätig ist. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, aus eigener Kraft in Würde zu leben."
 
Formular für eine dauerhafte Hilfe:
  Stiftungsfonds der Deutschen Coaches bei der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe
drmigge.de drmigge.de  
Einzelüberweisungen: Stiftung Welthungerhilfe, Konto 2555 555, BLZ 380 400 07, Commerzbank AG Bonn, Betreff / Zahlungsgrund: Stiftungsfonds deutscher Coaches.
 
Bei relevanten Spendenbeträgen geben Sie bitte auch Ihren Namen und Ihre Adresse in der Betreffzeile der Überweisung an. Dann erhalten Sie von der Stiftung Dt. Welthungerhilfe eine Spenden- bzw. eine Zustifterbestätigung für das Finanzamt. Sie können in einem 10jahres-Zeitraum 1.000.000 Euro Zustiftungsbeträge steuerlich geltend machen!
 
 
 
 
 
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